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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2014 - 9 B 20.14, 9 B 21.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29968
OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2014 - 9 B 20.14, 9 B 21.14 (https://dejure.org/2014,29968)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.10.2014 - 9 B 20.14, 9 B 21.14 (https://dejure.org/2014,29968)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 9 B 20.14, 9 B 21.14 (https://dejure.org/2014,29968)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 StVO, § 35 Abs 6 S 4 StVO, § 49a StrG BB, § 35 Abs 6 S 1 StVO
    Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf die Anlieger und Betreten der Fahrbahn

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 43 Abs 1 VwGO, § 25 StVO, § 35 Abs 6 S 4 StVO, § 49a StrG BB
    Allgemeine Feststellungsklage; Straßenverkehrsrecht; Fußgänger; Gehwege; ordnungsmäßige Straßenreinigung; Übertragung auf die Anlieger; Fahrbahnreinigung; Winterdienst; Zumutbarkeit; verkehrsmäßige Straßenreinigung; allgemeine Verkehrssicherungspflicht; ...

  • Deutsches Notarinstitut

    StVO §§ 25, 35 Abs. 6 S. 4; StrG BB § 49a
    Auferlegung der Straßenreinigungspflicht für Anlieger durch gemeindliche Satzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Säuberung der Fahrbahn entlang der Grenze ihres Grundstücks bis zur Fahrbahnmitte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Säuberung der Fahrbahn entlang der Grenze ihres Grundstücks bis zur Fahrbahnmitte

  • rechtsportal.de

    SRS § 3 Abs. 1; SRS § 3 Abs. 2
    Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Säuberung der Fahrbahn entlang der Grenze ihres Grundstücks bis zur Fahrbahnmitte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Straßenanliegern kann durch gemeindliche Satzung die Pflicht auferlegt werden, die Fahrbahnen zu reinigen und dort Winterdienst zu leisten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrbahnreinigung durch Straßenanlieger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anlieger-Winterdienst für die Straßen-Fahrbahn

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Müssen Straßenanlieger Winterdienst auf der Fahrbahn leisten?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gemeindliche Satzung - Anlieger müssen Fahrbahn reinigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Straßenanliegern kann durch gemeindliche Satzung die Pflicht auferlegt werden, die Fahrbahnen zu reinigen und dort Winterdienst zu leisten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf die Anlieger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Straßenanliegern kann durch gemeindliche Satzung die Pflicht auferlegt werden, die Fahrbahnen zu reinigen und dort Winterdienst zu leisten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Winterdienst kann Fahrbahnreinigung einschließen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf die Anlieger

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Anliegern kann Fahrbahnreinigung und Winterdienst auferlegt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Straßenreinigung und Winterdienst durch Anlieger?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Straßenanliegern kann Pflicht zur Reinigung der Fahrbahnen und Vornehmen des Winterdienstes auferlegt werden - Straßenverkehrsordnung steht Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht nicht entgegen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Straßenanliegern kann durch gemeindliche Satzung Reinigungs- und Winterdienstpflicht für Fahrbahnen auferlegt werden

  • zenk.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Straßenreinigungsdienst: Reinigung und Winterdienst auf Fahrbahnen durch Anlieger

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2014 - 9 B 21.14

    Allgemeine Feststellungsklage; Straßenverkehrsrecht; Fußgänger; Gehwege;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2014 - 9 B 20.14
    Zwar beschränkte zum Zeitpunkt der 3. Änderungssatzung die Übertragungsermächtigung in § 49a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BbgStrG a.F. (vgl. Art. 1 Nr. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 15. Dezember 1995, GVBl. I S. 288) die Berechtigung der Gemeinden, den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke die Reinigungspflicht auch hinsichtlich des Winterdienstes auf der Fahrbahn aufzuerlegen, auf den Fußgängerschutz (vgl. Urteil des Senats vom 15. Oktober 2014 - OVG 9 B 21.14 -) und schloss damit aus, in einer Straße mit begehbarem Seitenstreifen - wie hier - den Anliegern den Winterdienst für die Fahrbahn aufzuerlegen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - 9 A 72.05

    Normenkontrolle; Straßenreinigungssatzung; Erschlossensein; Außenbereich;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2014 - 9 B 20.14
    Sie sind Eigentümer eines Grundstücks, das durch eine im anliegenden Straßenverzeichnis aufgeführte Straße erschlossen wird, weil ihr Grundstück an die Straße angrenzt und zu Wohnzwecken genutzt wird (zum straßenreinigungsrechtlichen Begriff des Erschlossenseins vgl. Urteil des Senats vom 10. Oktober 2007 - OVG 9 A 72.05 -, juris, Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 9 B 3.15

    Straße; Fahrbahn; Gehweg; Straßenreinigung; Straßenreinigungspflicht;

    Ihre Klage auf Feststellung, dass sie nicht verpflichtet seien, die Straße entlang der Grundstücksgrenze bis zur Straßenmitte zu reinigen und Winterdienst zu leisten, hatte nur hinsichtlich des Winterdienstes Erfolg; im Übrigen wies das Oberverwaltungsgericht die Klage ab (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 B 20.14 - SVR 2015, 151 mit Anm. Ternig).
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